So setzten Sie Ihre Kosten für Ihren Umzug in 2022 steuerlich richtig ab.

Vorgaben für die Umzugskostenpauschale im Jahr 2022. Supported von www.traluma.de

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten auch pauschal absetzen. Die Umzugskostenpauschale stieg am 1. April 2022 auf 886 Euro. Verheiratete oder Alleinerziehende erhalten bis zu 1.476 Euro.

Die Umzugskostenpauschale (auch Umzugspauschale genannt) wird vorwiegend den Personengruppen gewährt, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Beruflich bedingt ist ein Umzug grundsätzlich immer dann, wenn Sie versetzt werden, Ihre Arbeitsstelle wechseln oder eine Wohnung für Ihre erste Arbeitsstelle beziehen.

Wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, können Sie die Kosten dafür zum Teil steuerlich geltend machen. Im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie pro Jahr 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro absetzen (Ihre Steuererklärung Umzugspauschale).

Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale erhöht sich für jedes weitere Kind oder sonstigen Angehörigen. Dazu zählen seit Juni 2020 der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben. Nach der Neuregelung werden Ehegatten und Lebenspartner damit genauso wie Kinder behandelt. So ergeben sich für Kinder höhere Umzugspauschalen als bisher (361 Euro vs. 573 Euro), bei verheirateten Paaren verringert sich die Umzugspauschale (1.639 Euro vs. 1.433 Euro (= 860 Euro + 573 Euro).

Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzugspauschale-erneut-erhoeht.html

Datum UmzugPauschale für Verheiratete und LebenspartnerPauschale für SinglesErhöhungsbetrag für Kinder & Angehörige
01.04.20221.476 Euro (886 Euro + 590 Euro)886 Euro590 Euro
01.06.20201.433 Euro (860 Euro + 573 Euro)860 Euro573 Euro
01.03.20201.639 Euro820 Euro361 Euro
01.04.20191.622 Euro811 Euro357 Euro
01.03.20181.573 Euro787 Euro347 Euro
01.02.2017 1.528 Euro764 Euro337 Euro
Quelle: VLH.de

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Neu eingeführt wurde ab 1. Juni 2020 außerdem eine Pauschale für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen der Umzugskartons und Möbel keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben. Für sie beträgt die Pauschvergütung 172 Euro

Umzugskostenpauschale

weitere Informationen zur Umzugskostenpauschale

Der verkürzter Arbeitsweg – Nach dem Umzug benötigen Sie für die Wege zur Arbeit und zurück jeweils mindestens eine halbe Stunde weniger. Es kommt nicht auf die Länge des Weges an, sondern auf die Zeitersparnis. Für den Nachweis einer Zeitersparnis beim Pendeln zum Job ist es nicht nötig, den Wohnort zu wechseln – auch innerhalb einer Stadt oder Gemeinde gilt der verkürzte Arbeitsweg. Dies betrifft vor allem Umzüge innerhalb von Großstädten wie beispielsweise Stuttgart oder München. Als Fahrzeit geben Sie einen durchschnittlichen Wert an, den zum Beispiel ein Routenplaner im Internet ermittelt.

Ehepartner die beide berufstätig sind, betrachten jeweils einzeln ihre Arbeitswege. Gibt es einen gemeinsamen Arbeitsweg, ist es nicht möglich, die jeweils eingesparte Zeit zusammenzurechnen, um so auf einen Wert von insgesamt einer Stunde zu kommen.

Wechsel des Arbeitsplatzes – Beruflich veranlasst ist Ihr Umzug auch dann, wenn Sie Ihre erste Stelle in einer anderen Stadt antreten oder für Ihren Job den Wohnort wechseln, weil beispielsweise Ihre Firma umzieht.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen – In Einzelfällen erkennt das Finanzamt (für die Steuererkläung der Umzugspauschale) verbesserte Arbeitsbedingungen als berufsbedingten Grund für einen Umzug an. So gab der Bundesfinanzhof beispielsweise einem Krankenhausarzt recht, der aus freien Stücken in die Nähe des Krankenhauses zog, um stationär aufgenommene Patienten leichter betreuen zu können.

Rückkehr aus dem Ausland – Wenn Du im Ausland gelebt hast und für eine neue Stelle zurück nach Deutschland ziehst, kannst Du die anfallenden Umzugskosten ebenfalls steuerlich geltend machen.
Quelle: https://www.finanztip.de/umzugskosten/

Für sonstige Umzugskosten können Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium (BMF) regelmäßig (zuletzt per BMF-Schreiben vom 21. September 2018, Az. IV C 5-S 2353/16/10005 und vom 20. Mai 2020, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004).

Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.

  1. Der Höchstbetrag nach § 9 Absatz 2 BUKG, der für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind des Berechtigten (§ 6 Absatz 3 Satz 2 BUKG) maßgebend ist, beträgt ab. 1. Juni 2020 1.146 €

  2. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt:
    a) Für Berechtigte (§ 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BUKG) ab 1. Juni 2020 860 €
    b) Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BUKG) ab 1. Juni 2020 573 €

  3. Für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben, beträgt die Pauschvergütung nach § 10 Absatz 2 BUKG:
    ab 1. Juni 2020 172 €.

Das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 – IV C 5 – S 2353/16/10005; DOK: 2018/0720470(BStBl I Seite 1.027) ist auf Umzüge nicht mehr anzuwenden, bei denen der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts nach dem 31. Mai 2020 liegt.

der Umzugspreisvergleich im Internet lohnt sich immer!

Ganz gleich, ob man aufgrund eines Jobwechsels umziehen muss, oder eine größere Wohnung braucht, die Suche gestaltet sich nicht immer einfach, vor allem wenn man einen Wohnungswechsel geplant hat. Wir bieten einen Überblick, wie man sich auf eine Wohnungssuche am besten vorbereitet, sodass man möglichst schnell eine Umzugsfirma beauftragen und in die neuen vier Wände einziehen kann.

Noch bevor man die erste Anfrage abgeschickt hat, empfiehlt es sich, sämtliche Unterlagen vorzubereiten, die man dem Immobilienmakler oder Vermieter eventuell vorlegen muss. Wichtig sind in jedem Fall eine aktuelle Schufa-Auskunft und ein Einkommensnachweis. Es macht immer einen guten Eindruck, diese Unterlagen unaufgefordert bei einer Anfrage mitzusenden.
Wer schon eine kurze Bewerbung vorfertigt, die einige Informationen zum Arbeitsverhältnis und den persönlichen Lebensumständen enthält, muss diese dann nur noch in das Anfrageformular kopieren. Das spart Zeit und man kann die Anfrage schneller absenden. Sämtliche Medien zur Suche nutzen Im besten Fall beginnt man schon mindestens vier Monate vor dem geplanten Umzug mit der Wohnungssuche. Das vermeidet Zeitdruck. Die meisten Menschen suchen auf großen Immobilienportalen nach geeigneten Wohnungen. Dies stellt allerdings nicht die einzige Möglichkeit dar. Es schadet keinesfalls, sich auch die Wohnungsinserate in den lokalen Zeitungen der Zielregion anzuschauen. Dort findet man häufig auch Inserate von privaten Vermietern, wo der Besichtigungsprozess nicht über einen Makler oder eine Hausverwaltung läuft. In einer Zeitung kann man auch selbst ein Inserat aufgeben und die Eckdaten angeben, nach welcher Art Wohnung man sucht.

In jedem Fall sollte man auch in seinem Freundes- und Bekanntenkreis kommunizieren, dass man momentan auf Wohnungssuche ist. Manchmal stößt man so auf eine Wohnung, die möglicherweise gar nie irgendwo inseriert worden wäre. Auch wenn es lästig ist, sollte man mehrmals am Tag sämtliche Portale nach neuen Inseraten absuchen, und wenn etwas in Frage kommt, nicht zu lange zögern, eine Anfrage abzusenden. Der Schnellere hat in diesem Fall nämlich immer bessere Karten. Wenn eine Telefonnummer hinterlegt ist, lohnt es sich, in jedem Fall beim Makler oder Vermieter anrufen, und auf diese persönlichere Weise sein Interesse an der Wohnung zu bekunden. Wird man lange Zeit nicht fündig auf der Suche nach einer passenden Wohnung, kann man sich überlegen, ob es nicht besser wäre, von seinen ursprünglichen Vorstellungen etwas abzuweichen, damit man mehr Spielraum hat. Lässt das Budget eine etwas höhere Miete zu? Reicht auch eine kleinere Wohnung, oder anstatt vier Zimmern nur drei? Wäre man eventuell bereit, eine größere Pendelstrecke in Kauf zu nehmen? Je flexibler man hier ist, desto leichter lässt sich eine Wohnung finden

Umzugsliste im Überblick – das gehört auf die Checkliste

Familie und Beruf

  • Ferientermine der Kinder am alten und neuen Wohnort checken
  • Anmeldefristen für Kindergärten und Schule beachten
  • Private Umzugshelfer für Arbeiten in Eigenregie erledigen
  • Kündigungsfristen Arbeit und Versorgerverträge heraussuchen
  • Notwendige Kündigungen fristgerecht durchführen
  • Änderung der Anschriften bei Banken und Versicherungen anmelden
  • Adressänderung bei Behörden, Krankenkassen und Co. melden

Alte Wohnung

  • Alte Wohnung fristgerecht kündigen
  • Hausverwaltung über Umzugstermin informieren
  • Halteverbotszone beantragen
  • Alte Wohnung auf Rückbauten und Schönheitsreparatur prüfen
  • Übernahmeprotokoll bei Auszug
  • Wasser-, Strom- und Gaszähler ablesen

Neue Wohnung

  • Dokumentation bei Wohnungsübernahme
  • An Mietkaution denken
  • Renovierungsarbeiten neue Wohnung mit Terminen, wann welcher Handwerker fertig werden soll
  • Plan B überlegen: Problem bedenken – was ist, wenn neue Wohnung noch nicht fertig, alte Wohnung aber schon gekündigt ist?
  • Für Stellplatz am Umzugstag vor neuer Wohnung sorgen

Möbel und weiterer Hausrat

  • Zu transportierende Möbelstücke auflisten
  • Mobiliar, welches entsorgt werden kann, aufnehmen
  • Sperrige Möbel oder Instrumente wie Klavier oder Flügel vorhanden?
  • Auflistung der Pflanzen
  • Was muss noch mit in die neue Wohnung?
  • Was kann alles weg?

Arbeiten Umzugsfirma

  • Umzugsservice individuell zusammenstellen
  • Nur Transport der Möbel und Kisten?
  • Demontage und Montage von Möbeln
  • Demontage und Montage der Küche samt Installationsarbeiten
  • Ein- und Auspackservice
  • Halteverbotszonenservice als Umzugsservice
  • Zwischenlagerung der Umzugsgüter

Umzugsliste nach zeitlichen Ablauf

3 Monate vor Umzug

  • Spätestens jetzt alte Wohnung kündigen
  • Mietvertrag wegen Kaution, Schlüsselübergabe und Schönheitsreparatur checken
  • Wichtige persönliche Dokumente (beispielsweise Pässe und Urkunden) heraussuchen und in einem Ordner zusammentragen
  • Freunde und Bekannte über neue Adresse informieren
  • Sämtliche Aufgaben entsprechend terminieren
  • Umzugsvergleich über Vergleichsportal für Umzug starten und Umzugsauftrag erteilen

2 Monate vor Umzug

  • Spätestens 2 Monate vorher Umzugsfirma beauftragen
  • Hausrat ausmisten und sortieren
  • Entsorgen, verschrotten, verkaufen oder verschenken nicht mehr benötigter Dinge

1 – 2 Wochen vor Umzug

  • Parkverbotszone beantragen und Schilder aufstellen lassen
  • Kartons und Verpackungsmaterialien organisieren
  • Schränke ausräumen und Utensilien in Kisten räumen
  • Sind Kinder vorhanden, dann Kinderbetreuung sicherstellen

2 Tage vor Umzug

  • Restliche Utensilien in Kisten packen
  • Getränke und Speisen für Umzugstag organisieren
  • Auf Endreinigung vorbereiten

Am Umzugstag

  • Umzugsfirma einweisen und darüber mitteilen, welche Möbel und Kisten mitgenommen werden sollen
  • Speisen und Getränke für Helfer bereitstellen
  • Kontrollieren, ob alle Umzugsgüter verladen sind
  • Nach Transport Kisten und Möbel auf Beschädigungen kontrollieren und gegebenenfalls melden
  • In alter Wohnung Wohnungsübergabe vorbereiten (möglicherweise Rückbauten und Schönheitsreparaturen)

Nach Umzugstag

  • Ummeldungen bei Stadtverwaltung und Gemeinde
  • Anmeldungen in Kita und Schule
  • Aufbau der Möbel und Küche
  • Einräumen der Utensilien

 

IMPRESSUM  DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

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